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Die Seite für Zaun und Zäune in Kiel

Zäune und Einfriedungen

Einfriedungen und Zäune in der freien Landschaft:
Außerhalb der bebauten Ortslage sind Einfriedungen und Gartenzäune in der freien Natur nicht erlaubt. Wenn im Flächennutzungsplan oder einem Bebauungsplan es als solches ausgewiesen ist, ist das Einzäunen und Einfrieden von Freizeitgärten gestattet. Für Einfriedungen und Gartenzäune im Siedlungsgebiet ist eine Genehmigung durch die Naturschutzbehörde erforderlich.

Im bebauten Siedlungsbereich sind Einfriedungen und Gartenzäune erlaubt.
Tipps zu Zäune in Kiel und Umland
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